Bayerischer Separatismus

Der bayerische Separatismus beziehungsweise die Eigenstaatlichkeit Bayerns ist ein viel umschriebenes Thema. In Zeiten der Übergriffigkeit der deutschen Bundesregierung gegenüber dem Bürger und das Hinwegsetzen über das Grundgesetz, lässt den bayerischen Patriotismus und Unabhängigkeitsgedanken aufleben. Besonders die Regulierungsfreundlichkeit und die geplanten Überwachungen stoßen vielen – nicht nur Bayern – gewaltig auf.

Wie ist das denn nun mit dem bayerischen Separatismus?

Jeder in Bayern Geborene hat automatisch zwei Staatsbürgerschaften. Der separate Freistaat Bayern existiert schon in seinen Wurzeln und ist in der bayerischen Verfassung geregelt. Das deutsche Grundgesetz wurde in Bayern 1949 vom bayerischen Landtag in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt. Im Grunde genommen, bräuchten wir uns gar nicht daran halten.

Währenddessen das Grundgesetz im Bayerischen Landtag damals abgelehnt wurde, wurde die bayerische Verfassung vom Volk ratifiziert. Mit der Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 erhielt die Verfassung eine Zustimmung von 70,6 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 Prozent. Somit war also die bayerische Verfassung ratifiziert und konnte am 8. Dezember in Kraft treten.

Es gibt keine Klausel, die den Austritt Bayerns verbietet

“Ich wiederhole: In der Bayerischen Verfassung findet sich keine Klausel, die den Staat Bayern auf ewig und überhaupt an die Bundesrepublik kettet. Und im Grundgesetz, welches seit 1949 vom Bayerischen Parlament abgelehnt wurde und deshalb für Bayern juristisch nicht gilt, fehlt eine Klausel, die das Vorgehen eines Ausscheidens beschreibt – womit letztlich feststeht, dass dieses durch einen einfachen, demokratischen Mehrheitsentscheid der Bürger jederzeit möglich sein muss, soweit dieses nicht mit einem Angriff auf den Bund einhergeht. Und das tut es nicht, wenn die Bayern schlicht nur ihre Verfassung ernstnehmen und die auch danach bestehende Bundesrepublik verlassen.”

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/auf-ihr-bayern-schaut-auf-eure-verfassung/

Ein sehr guter Artikel bei Tichys Einblick, der den Sachverhalt gut beschreibt. Von einem “Nordlicht” und absolut zutreffend und gut geschrieben. 😃

Meiner Meinung nach, würde es sogar einen Push geben, so dass immer mehr “Auswärtige” sich auch in Bayern niederlassen werden. Man kann annehmen, dass es sich hierbei um Leistungsträger handelt, die wiederum den bayerischen Staat voranbringen. Bayern wird Kapital binden und daher leistungsfähig sein und bleiben.

Ein Austritt Bayerns aus Deutschland ist möglich

Weder in der EU, noch in der bayerischen Verfassung, noch im Grundgesetz der BRD ist ein Austritt Bayerns aus Deutschland mit einem “Nicht möglich” belegt. Es wäre jederzeit für jeden Freistaat möglich, entsprechend sich der Separation hinzugeben.

Nachdem die AfD uns in Bayern verraten hat (Das neue Wahlgesetz, dass Direktmandate ausschließt, war der Grundgedanke der AfD 😉 ) wird sich das für die AfD in Bayern bitterlich rächen.

Ich persönlich habe ja schon angedeutet, dass die AfD für mich in Bayern nicht in Frage kommt. Im Bund, obwohl dieser Fauxpas passiert ist, sehr wohl.

Das spielt auch dann keine Rolle mehr, wer Deutschland regiert, wenn Bayern ein eigenständig handelndes Land ist. Mit einer AfD Macht im Bund, wird sich hier auch eine Regelung finden lassen, die ein Staatenbündnis auf Nichtregierungsebene möglich macht.

Staatenbündnis mit anderen Ländern ähnlich der EWG?

Auch ein Staatenbündnis – ähnlich wie EWG – mit Österreich und der Schweiz wäre vorstellbar. Weiteres natürlich auch mit anderen Staaten, wie den Freistaat Sachsen oder auch Thüringen.

Ein vereintes Europa – unter Berücksichtigung der Souveränität der einzelnen Ländern muss ein erstrebenswertes Ziel sein, um Frieden und Freiheit zu erhalten. Das gilt auch hinsichtlich unserer Nachbarn in West und Ost weltweit.

Hier eine entsprechende Abfassung, wie der Austritts Bayerns hinsichtlich Daten & Fakten, rechtlichem, sozialpolitischen, wirtschaftlichen und finanztechnischen Aspekten möglich ist.

Siehe auch hierzu den Artikel über die Bayerische Verfassung

Update: Im Moment findet auf unserer Facebook Seite eine Abstimmung über die Themen zur Landtagswahl 2023 statt.

Dort ist auch das mit der bayerischen Eigenstaatlichkeit eine Option.


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