
Wieder im Gespräch. Der Austritts Bayerns aus Deutschland. Was ist da dran? Wie ist das möglich?
Bayerischer Separatismus beziehungsweise die Eigenstaatlichkeit Bayerns ist ein viel umschriebenes Thema. In Zeiten der Übergriffigkeit der deutschen Bundesregierung gegenüber dem Bürger und das Hinwegsetzen über das Grundgesetz, lässt den bayerischen Patriotismus und Unabhängigkeitsgedanken aufleben. Besonders die Regulierungsfreundlichkeit und die geplanten Überwachungen stoßen vielen – nicht nur Bayern – gewaltig auf.
Wie ist das denn nun mit dem bayerischen Separatismus?
Personen mit bayerischer Herkunft besitzen automatisch zwei Staatsbürgerschaften – Bayern als eigenständiger Freistaat ist tief in unserer Verfassung verankert. Das Grundgesetz wurde 1949 im bayerischen Landtag in namentlicher Abstimmung abgelehnt – gemäß dieser Haltung wäre es prinzipiell nicht bindend für Bayern.
Die bayerische Verfassung hingegen wurde durch das Volk bestätigt: Am 1. Dezember 1946 stimmten 70,6 % bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 dafür. Sie trat am 8. Dezember in Kraft.
Es gibt keine Klausel, die den Austritt Bayerns verbietet
„Ich wiederhole: In der Bayerischen Verfassung findet sich keine Klausel, die den Staat Bayern auf ewig und überhaupt an die Bundesrepublik kettet. Und im Grundgesetz, welches seit 1949 vom Bayerischen Parlament abgelehnt wurde und deshalb für Bayern juristisch nicht gilt, fehlt eine Klausel, die das Vorgehen eines Ausscheidens beschreibt – womit letztlich feststeht, dass dieses durch einen einfachen, demokratischen Mehrheitsentscheid der Bürger jederzeit möglich sein muss, soweit dieses nicht mit einem Angriff auf den Bund einhergeht. Und das tut es nicht, wenn die Bayern schlicht nur ihre Verfassung ernstnehmen und die auch danach bestehende Bundesrepublik verlassen.“
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/auf-ihr-bayern-schaut-auf-eure-verfassung/
Ein anschaulicher Beitrag bei Tichys Einblick beschreibt das treffend – verfasst von jemandem „aus dem Norden“, doch treffend und klar.
Potenzial für Zuzug und wirtschaftliche Stärkung
Ein unabhängiges Bayern könnte sogar neue Leistungsträger anziehen – Menschen, die dem Freistaat wirtschaftlich weiterhelfen. Damit würde Bayern Kapital binden und seine Leistungsfähigkeit langfristig sichern..
Ist ein Austritt rechtlich möglich?
Weder in der EU, noch in der bayerischen Verfassung, noch im Grundgesetz der BRD ist ein Austritt Bayerns aus Deutschland mit einem „Nicht möglich“ belegt. Es wäre jederzeit für jeden Freistaat möglich, entsprechend sich der Separation hinzugeben.
Nachdem die AfD uns in Bayern verraten hat (Das neue Wahlgesetz, dass Direktmandate ausschließt, war der Grundgedanke der AfD ) wird sich das für die AfD in Bayern bitterlich rächen.
Ich persönlich habe ja schon angedeutet, dass die AfD für mich in Bayern nicht in Frage kommt. Im Bund, obwohl dieser Fauxpas passiert ist, sehr wohl.
Das spielt auch dann keine Rolle mehr, wer Deutschland regiert, wenn Bayern ein eigenständig handelndes Land ist. Mit einer AfD Macht im Bund, wird sich hier auch eine Regelung finden lassen, die ein Staatenbündnis auf Nichtregierungsebene möglich macht.
Ein gemeinsames Staatenbündnis – wie in der EWG?
Vorstellbar wäre ein Zusammenschluss Bayerns mit anderen souveränen Regionen wie Österreich, der Schweiz, Sachsen oder Thüringen.
Ein Europa, das auf die Souveränität der einzelnen Regionen Rücksicht nimmt, wäre erstrebenswert – für Frieden, Freiheit und Vielfalt. Darüber hinaus wäre eine vertiefte Betrachtung der Trennungsoptionen – in rechtlicher, sozialpolitischer, wirtschaftlicher und finanztechnischer Hinsicht – sinnvoll.
Siehe hierzu auch unseren Artikel zur Bayerischen Verfassung.
Hier eine entsprechende Abfassung, wie der Austritts Bayerns hinsichtlich Daten & Fakten, rechtlichem, sozialpolitischen, wirtschaftlichen und finanztechnischen Aspekten möglich ist.
Update: Im Moment findet auf unserer Facebook Seite eine Abstimmung über die Themen zur Landtagswahl 2023 statt.
Dort ist auch das mit der bayerischen Eigenstaatlichkeit eine Option.